Die Ortsbürger von Leibstadt

Im Buch von Josef Welti aus dem Jahr 1982 beschreibt der Autor die Bürgergeschlechter von Leibstadt. Seine akribischen Nachforschungen umfassen 34 Familien, jeweils mit Familienwappen und genealogischer Geschichte. Das erste Geschlecht wurde 1413 schon erwähnt, der Name Kalt Die ersten dieser Geschlechter wurden bereits ab 1534 dokumentiert – dazu zählen die Familiennamen Müller und Schilling sowie Kalt, die im Urbar erwähnt werden. Es gab aber auch zu dieser Zeit Hof Besitzer mit dem Namen Angst, Michel, Karrer, Schuhmacher, Haus, Winkler und Giger die aber bald wieder verschwanden.

Zwischen 1600 Jahundert kamen weitere Bürgerfamilien hinzu, unter anderem Vögele, Gärtner, Knecht und Benz. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts folgten Kramer, Rettich, Binkert, Meier, Lerf und Tütsch. Zwischen 1650 und 1700 siedelten sich Blülle, Erne und Eckert an. Von 1700 bis 1750 liessen sich auch Vetter, Obrist und Turgi in Leibstadt nieder – häufig stammten diese Familien aus dem benachbarten Schwarzwald.

Nach den Nachforschungen von Josef Welti scheint eine grosse Zahl von Unterleibstadter Familien das Bürgerrecht bereits vor 1803 – also vor der Gründung des Kantons Aargau – erworben zu haben. Zu jener Zeit waren Ober- und Unterleibstadt noch zwei eigenständige Dörfer mit jeweils eigenem Gemeinwesen.

Wie bereits erwähnt, gehörten zur ersten Bürgergeschlechter unter anderem die Familien:
Schilling, Gärtner, Erne, Kalt, Kramer, Meier, Vögele, Benz, Tütsch, Blülle, Lerf, Rettich, Vetter, Binkert, Ebner, Eckert, Knecht und Turgi.

Eine zweite grosse Gruppe, die das Ortsbürgerrecht von Leibstadt zwischen 1803 und 1914 erwarb, umfasst folgende Familien:
Essig, Schäuble, Findling, Brast, Brutsche, Küher, Tanner, Schwender, Kappler, Leone und Banholzer.

Etwa 20 dieser Ortsbürgerfamilien sind heute noch in Leibstadt wohnhaft. Man kann also sagen, dass sie zu den alteingesessenen Familien des Dorfes gehören.

Wer im Von Roll-Saal schon einmal die schöne Wappentafel bestaunt hat, kann dort alle Ortsbürgerfamilien mit ihren Wappen sehen.

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Wichtig zu wissen: Bei einer heutigen Einbürgerung wird man nicht automatisch Ortsbürger, sondern lediglich Einwohner von Leibstadt – vorausgesetzt, man besitzt den Schweizer Pass. Wer jedoch das Ortsbürgerrecht von Leibstadt erwerben möchte, kann bei der Gemeinde Leibstadt einen Antrag stellen. Es existiert ein Reglement über die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht.

Wer noch mehr über die Bürgergeschlechter von Leibstadt erfahren möchte, kann das entsprechende Büchlein von Hermann Wetli über die Kulturkommission Leibstadt oder direkt bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Jede Familie ist geschichtlich aufgeführt mit ihrem Familienwappen und deren Bedeutung.