An der Grenze zwischen den Gemeinden Leibstadt und Schwaderloch verläuft die Orts- und Bezirksgrenze, die sich vom Rhein bis an die Wandfluh hinaufzieht. Historisch bildete sie zugleich eine Landesgrenze zwischen den habsburgischen Besitzungen in Vorderösterreich und dem Gebiet der Eidgenossenschaft Baden.
Auf der Schwaderlocher Seite befindet sich das Flurstück «Galge», auf der gegenüberliegenden Leibstadter Seite die «Galgenhalde». Beide Flurnamen deuten auf eine ehemalige Richtstätte hin. Im gesamten deutschsprachigen Raum lassen sich vergleichbare Flurnamen wie Galgenhügel, Galgenberg oder Galgenrain finden. Diese befinden sich häufig an Markungs- und Gerichtsbarkeitsgrenzen und weisen auf Orte hin, an denen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Hinrichtungen vollzogen wurden.
Die Richtstätten wurden in der Regel an weithin sichtbaren Stellen, häufig in der Nähe wichtiger Wege und Kreuzungen, errichtet. Sie sollten einerseits die Zuständigkeit des jeweiligen Hochgerichts markieren und andererseits durch ihre exponierte Lage eine abschreckende Wirkung entfalten. Der von einer Mauer eingefasste Richtplatz diente der Vollstreckung unterschiedlicher Strafarten. Der Scharfrichter führte hier, je nach Urteil und örtlicher Gerichtsbarkeit, verschiedene Formen der Todesstrafe aus. Der Flurname «Galge» lässt darauf schliessen, dass an dieser Stätte Erhängungen stattfanden – eine häufige Form der Hinrichtung, die bereits bei Delikten wie Diebstahl verhängt werden konnte.
Ein bedeutendes historisches Zeugnis liefert der im Gemeindehaus Leibstadt aufbewahrte geometrische Grundrissplan des Schlosses Bernau mit dem zugehörigen Dorf «Schwatterloh», erstellt am 17. April 1761 durch Tobia Neeb, Ingenieur in den Diensten der «gnädigen Herren von Roll». Auf dieser Karte ist im betreffenden Waldstück ein Galgen verzeichnet, versehen mit der Beschriftung «Hohes Gericht». Dieser Eintrag bestätigt, dass sich an dieser Stelle eine gerichtliche Hinrichtungsstätte befand.
Historische Karte: Gemeindearchiv (Retusche durch KI)
Über die Dauer der Nutzung sowie über konkrete Fälle von Hinrichtungen liegen keine archivalischen Überlieferungen vor. Die letzten mündlichen Hinweise stammen von zwei der ältesten Einwohner Schwaderlochs, die berichteten, sie hätten als Schulkinder vor rund achtzig Jahren gemeinsam mit ihrem Lehrer den ehemaligen Richtplatz besucht und dort entsprechende Unterweisungen über dessen Geschichte erhalten.
Heute ist die Landschaft ruhig. Wälder, Wege und Grenzen wirken harmlos und unspektakulär. Doch die Namen sind geblieben. «Galge» und «Galgenhalde» erinnern daran, dass dieser Ort einst mehr war als nur eine Grenze zwischen Gemeinden. Es war ein Ort der Abschreckung, der Macht und des Todes.
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Karte: geoportal.ch
